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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Teilnahme an Laufveranstaltungen der RUN & FUN Event GmbH (nachfolgend „Veranstalterin“), Hilderather Straße 190, 41179 Mönchengladbach

§ 1 Anwendungsbereich – Geltung

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend “AGB”) in ihrer jeweils gültigen Fassung gelten für sämtliche Laufveranstaltungen der Veranstalterin und regeln das zwischen den Teilnehmern der Veranstaltung und der Veranstalterin zustande kommende Rechtsverhältnis. Als Teilnehmer*in werden alle Partner, Sponsoren, beauftragte Firmen und Läufer*innen benannt, die per Vertrag, Auftragserteilung oder Anmeldung bei der Veranstalterin deren Leistungen in Anspruch nehmen.

(2) Sämtliche Erklärungen eines Teilnehmers gegenüber der Veranstalterin sind an die Veranstalterin unter der in Abs. 1 genannten Adresse zu richten.

§ 2 Teilnahmebedingungen – Sicherheitsmaßnahmen

(1) Startberechtigt sind natürliche Personen ab mindestens 16 Jahren und Mitarbeiter*innen oder Auszubildende eines Unternehmens, des öffentlichen Dienstes, von Verbänden oder sonstigen Institutionen, die sämtliche von der Veranstalterin in der Veranstaltungsausschreibung für die jeweilige Veranstaltung festgelegten Voraussetzungen (Lebensalter, Geschlecht etc.) erfüllen. Nicht volljährige Teilnehmer*innen sind mit Einverständniserklärung ihrer Erziehungsberechtigten zugelassen und müssen die Einverständniserklärung am Veranstaltungstag der Veranstalterin schriftlich auf Nachfrage vorlegen. Die Veranstaltungsausschreibung wird rechtzeitig zum Anmeldestart der Veranstaltung auf der Internetseite der Veranstalterin veröffentlicht. Die Veranstalterin behält sich vor, aus sachlich berechtigten Gründen Änderungen gegenüber der ursprünglichen Veranstaltungsausschreibung zu erklären, soweit diese nicht berechtigten Interessen der Teilnehmer*innen zuwiderlaufen. Die Veranstalterin verpflichtet sich, die Teilnehmer*innen über die üblichen Kommunikationsmittel (Website und Facebook) über entsprechende Änderungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

(2) Die Teilnahme an Veranstaltungen ist nur ohne Hilfsmittel erlaubt. Sportgeräte, die die Sicherheit der Teilnehmer*innen oder Besucher*innen gefährden oder beinträchtigen können, sind grundsätzlich untersagt bzw. in Ausnahmefällen und nur mit vorheriger ausdrücklicher Zustimmung der Veranstalterin zur Teilnahme an der Veranstaltung zugelassen. Teilnehmer*innen, die auf die o. g. Hilfsmittel zurückgreifen, müssen sich im Starterfeld stets am Ende bzw. hinter den Teilnehmern ohne Hilfsmittel einordnen.

(3) Teilnehmer*innen müssen die angetretene Distanz vollständig aus eigener Kraft bewältigen. Ausgenommen sind Personen, die in voriger Absprache auf bspw. Rollstühle angewiesen sind. Teilnehmer*innen, die den angetretenen Wettbewerb nicht beenden, müssen sich umgehend im Wettkampfbüro abmelden. Die Abmeldung kann dabei auch über Dritte erfolgen. Einzelne Teilnehmer*innen dürfen sich nicht von Personen auf Sportgeräten (Fahrrad, Inliner, etc.) begleiten lassen. Tiere, insbesondere Hunde, sind auf der Strecke ebenfalls nicht zugelassen. Zuwiderhandlungen führen zur Disqualifikation.

(4) Die dem/der Teilnehmer*in zugewiesene Startnummer muss während des Wettkampfs immer erkenntlich an der Vorderseite des Körpers getragen werden. Die Startnummer darf nicht verändert werden. Dies gilt insbesondere für den Werbeaufdruck und die Ziffern. Einzig darf oder sollten auf der Rückseite der Startnummer ein Notfallkontakt und ggf. besondere medizinische Hinweise für den Notfall vermerkt werden. Bei Verstößen behält sich die Veranstalterin vor, Teilnehmer*innen auszuschließen und/oder zu disqualifizieren.

(5) Organisatorische Maßnahmen gibt die Veranstalterin den Teilnehmern vor Beginn der Veranstaltung bekannt. Den Anweisungen der Veranstalterin und ihres entsprechend kenntlich gemachten Personals sowie des Sicherheitspersonals ist unbedingt Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen, die den ordnungsgemäßen Verlauf der Veranstaltung stören oder die Sicherheit der übrigen Teilnehmer*innen oder Zuschauer*innen gefährden können, ist die Veranstalterin berechtigt den jederzeitigen Ausschluss des Betreffenden von der Veranstaltung und/oder die Disqualifizierung auszusprechen. Dasselbe gilt für Teilnehmer*innen, die diese Plattform nutzen wollen, um für unerlaubte gewerbliche Aktivitäten zu werben, die das Ansehen der Veranstalterin und ihrer Sponsoren schädigen.

(6) Rechtlich bindende Erklärungen gegenüber Teilnehmern können nur von dem befugten Personenkreis der Veranstalterin gegeben werden. Zu diesem Kreis zählen auch die Angehörigen des medizinischen Dienstes, welche die Veranstaltung betreuen, die bei entsprechenden gesundheitlichen Anzeichen die Teilnahme bzw. Fortsetzung an der Veranstaltung zum Schutz des Teilnehmers untersagen können.

(7) Spitzenathleten sind von der Wertung ausgeschlossen genauso wie Teilnehmer*innen, die bei deutschen Meisterschaften starten. Als solche gelten Athleten, die in den letzten zwei Jahren vor der Teilnahme keiner Vollzeitbeschäftigung in einem/einer Unternehmen/Institution nachgegangen und als Leistungssportler*innen in einer Nationalmannschaft bei offiziellen Mittel- und Langstrecken-, Triathlon- und/oder Duathlon-Wettbewerben zum Einsatz gekommen sind. In Grenzfällen entscheidet die Veranstalterin nach eigenem Ermessen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Teams oder Einzelläufer*innen mit Ambitionen auf einen der ersten drei Plätze in einer der Wertungsklassen müssen gegenüber der Veranstalterin schriftlich nachweisen, dass alle Teammitglieder*innen beim Unternehmen mindestens seit einem Jahr fest angestellt und beschäftigt sind. Dieser Nachweis kann durch den Personalchef*in, Geschäftsführer*in oder eine weitere befugte Person oder durch Lieferung eines Auszugs aus der Personaldatenbank (DATEV o.ä) geschehen. Erfolgt der Nachweis nicht bis spätestens eine Woche vor Veranstaltungstag, so hat die Veranstalterin das Recht, das betreffende Team und/oder den Einzelläufer*in nachträglich zu disqualifizieren.

(8) Mit Vertragsabschluss versichert jede*r Teilnehmer*in, dass er eine medizinische Vorsorgeuntersuchung zur Abklärung eventueller gesundheitlicher Risiken eingeholt hat und dass gegen die eigene Teilnahme keine gesundheitlichen Bedenken bestehen. Pandemie: Je nach Entwicklung einer Pandemie kann die Veranstalterin weitere gesundheitliche Nachweise (auf Kosten der Teilnehmer) verlangen. 

      § 3 Anmeldung – Teilnehmerbeitrag – Zahlungsbedingungen – Rückerstattung

      (1) Die Anmeldung kann online über das entsprechende Web-Formular im Internet erfolgen. Anmeldungen in sonstiger Form oder sonstigem Weg, z. B. E-Mail oder Schriftform werden nicht entgegengenommen.

      (2) Die Anmeldung erfolgt durch den Anmeldenden auch im Auftrag und mit entsprechender Vollmacht für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer*innen(Team), für deren Vertragsverpflichtung der/die Anmeldende wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht. Mit der Anmeldung akzeptiert der/die Teilnehmer*in die AGB für sich und das gesamte Team. Die Teamcaptains erhalten eine Rechnung per E Mail und nach erfolgter Zahlung gelten ihre Teams als angemeldet.

      (3) Die jeweilige Teilnehmergebühr wird von der Veranstalterin per Rechnung erhoben und ist innerhalb der auf der jeweiligen Rechnung genannten Frist zu bezahlen. Zahlungen können dabei mit befreiender Wirkung ausschließlich auf die in der jeweiligen Rechnung genannten Bankverbindungen der Veranstalterin erfolgen. Teilnehmer*innen, die den Teilnehmerbeitrag nicht bis spätestens zur Startnummernausgabe entrichtet haben, werden von der Teilnahme ausgeschlossen. Maßgeblich für die Berechnung des Startgelds ist der Tag der Online-Anmeldung. Stornierungskosten, die aufgrund fehlerhafter Bank und Kontoangaben in der Anmeldung entstehen, gehen zu Lasten des Teilnehmers. Bei persönlicher und schriftlicher Anmeldung am Veranstaltungstag wird ausschließlich Barzahlung akzeptiert.

      (4) Die Veranstalterin setzt ein organisatorisches Limit (Zahl der Teilnehmer*innen) fest, das in der Ausschreibung der betreffenden Veranstaltung oder zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gegeben wird. Anmeldungen, die das Limit überschreiten, werden nicht angenommen. Wird von der Veranstalterin ein Losverfahren für die Vergabe von Teilnahmeplätzen festgelegt, so akzeptiert der*die Teilnehmer*in dieses Verfahren mit seiner Anmeldung, die von seiner Seite aus verbindlich ist. Ein Rechtsanspruch auf Teilnahme besteht nicht.

      (5) In die Teamwertung gehen alle Firmen ein, bei denen mindestens drei Teilnehmern mit dem Wettbewerb "laufen" regulär das Ziel erreichen.

      (6) Der/die Teilnehmer*in erhält nach Eingang der Anmeldung eine Anmeldebestätigung inkl. der Rechnung. Die Veranstalterin behält sich vor,  Teilnehmer zu jeder Zeit zu disqualifizieren und/oder von der Veranstaltung auszuschließen, wenn

      a) bei der Anmeldung bei den personenbezogenen Daten, die für die Bewertung der sportlichen Leistungen nach den o.g. Regelwerken relevant sind, schuldhaft falsche Angaben gemacht worden sind.

      b) der Verdacht besteht, dass der/die Teilnehmer*in nicht zugelassene Substanzen konsumiert hat und somit der Verdacht auf Doping besteht.

      (7) Die Teilnahme, Startnummern und personalisierte Teilnehmerunterlagen sind nur innerhalb einer Firma übertragbar. Voraussetzung ist die Angabe der Daten des Ersatzstarters im Online-Anmeldesystem oder am Veranstaltungstag im Info-Büro.

      (8) Tritt ein Teilnehmer ohne Angabe von Gründen nicht zum Start an oder erklärt im Vorfeld seine Nichtteilnahme gegenüber der Veranstalterin, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung des Teilnehmerbetrags. Dies gilt grundsätzlich auch bei einem berechtigten Rücktritt des Teilnehmers; in diesem Fall bleibt dem Teilnehmer jedoch der Nachweis vorbehalten, dass der auf den Teilnehmer entfallene Aufwand unter Berücksichtigung einer etwaigen Möglichkeit zur Vergabe des Startplatzes an einen anderen Teilnehmer geringer als der von ihm geleistete Beitrag zur Teilnahme war.

      (9) Im Übrigen ist eine Rückzahlung des Teilnehmerbeitrags nicht möglich. Die Höhe des zu erstattenden Betrags bildet die Differenz zwischen Teilnehmerbetrag und den durch den Veranstalter auf den Teilnehmer anteilig entfallenden bereits getätigten Aufwands. Dabei bleibt den Teilnehmer der Nachweis, dass dieser anteilige Aufwand geringer war.

      (10) Wird dem Teilnehmer vom Arzt von der Teilnahme abgeraten, so wird ihm gegen Rückgabe der Anmeldebestätigung bzw. der Startnummer der Teilnehmerbeitrag erstattet, wenn er unter Vorlage der sportärztlichen Bescheinigung von einer Teilnahme Abstand nimmt. Das Gleiche gilt bei einem gleichartig begründeten Nichtantritt, wenn dies vor der Veranstaltung schriftlich unter Vorlage der schriftlichen Bescheinigung des behandelnden Arztes geschieht. Muss ein*e Teilnehmer*in wegen gesundheitlicher Gründe seine/ihre Teilnahme absagen, so kann ein*e Ersatzteilnehmer*in benannt werden. Eine Stornierung für das gesamte Team aufgrund des Ausfalls einer Person ist nicht möglich.

      (11) Vertragspartner und Teilnehmer haben keinen Anspruch auf Rückerstattung des Teilnehmerbeitrags oder des Sponsorbetrags und sonstiger Kosten, wenn der Veranstalter die Verlegung oder Absage nicht zu vertreten hat oder die Durchführung der Veranstaltung unzumutbar ist. Dies gilt auch insbesondere für Absagen / Verlegungen wegen Wetter, Terror, behördlicher Absage (z.B. übertragbare Krankheiten) oder höhere Gewalt. Sollte die Durchführung der Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund unabwendbarer Umstände wie insbesondere behördliche Anordnungen aus Infektionsschutzgründen (Lockdown) nicht möglich sein, haftet jeder Vertragspartner für die ihm entstandenen Kosten und Schäden selbst. Dasselbe gilt, wenn die Durchführung für die Veranstalterin unzumutbar ist.

      § 4 Widerrufsrecht

      Sie haben das Recht, diesen Vertrag binnen vierzehn Tagen ohne Angaben von Gründen zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.

      Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben müssen Sie uns:

      RUN & Fun Event GmbH
      Hilderather Straße 190
      41179 Mönchengladbach

      mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich (z.B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln.

      Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

      Folgen des Widerrufs

      Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

      Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

      Das Widerrufsrecht besteht, soweit die Parteien nichts anderes vereinbart haben, nicht bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Beherbergung zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken, Beförderung von Waren, Kraftfahrzeugvermietung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie zur Erbringung weiterer Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht (§ 312g Absatz 2 Nr. 9 BGB).
      Ende der Widerrufsbelehrung

      § 5 Haftungsausschluss

      (1) Eine Haftung der Veranstalterin und ihrer Angestellten, Vertreter, Erfüllungsgehilfen oder Dritter, derer sich die Veranstalterin bei der Durchführung der Veranstaltung bedient, gegenüber den Teilnehmern, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere - aber nicht abschließend - gemäß §§ 280 ff. BGB, §§ 323 ff. BGB oder wegen unerlaubter Handlung nach §§ 823 ff BGB, bestimmt sich abschließend wie folgt:
      Die Veranstalterin haftet, sofern der/die Teilnehmer*in Ansprüche geltend macht, die auf Arglist, Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder der Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht beruhen. Im Übrigen ist eine Haftung der Veranstalterin für leicht fahrlässiges Verhalten ausgeschlossen.

      (2) Die Veranstaltung findet grundsätzlich bei jedem Wetter statt. Sollte die Veranstalterin jedoch aufgrund höherer Gewalt oder entsprechender behördlicher Anordnungen oder aus Sicherheitsgründen verpflichtet sein, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder diese abzusagen, besteht keine Schadenersatzpflicht des Veranstalters gegenüber dem/der Teilnehmer*in, es sei denn, die Absage einer Veranstaltung erfolgt auf Grund vom Veranstalter zu vertretender grober Fahrlässigkeit oder Vorsatzes. Gleiches gilt für den Abbruch einer Veranstaltung. Alle Veranstaltungen werden immer mit direktem Ausweichtermin bekannt gegeben. Sollte auch dieser Termin aufgrund höherer Gewalt oder entsprechender behördlicher Anordnungen oder aus Sicherheitsgründen oder Terror abgesagt werden müssen, entfällt der Anspruch aller Teilnehmer*innen auf Rückerstattung der gezahlten Beträge oder Beiträge gemäß den abgeschlossenen Verträgen. Dies gilt ebenso für alle Partner und Sponsoren gemäß den abgeschlossenen Verträgen.

      (3) Die Veranstalterin haftet nicht für wenigstens grob fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden; ausgenommen von dieser Haftungsbegrenzung sind Schäden, die auf der schuldhaften Verletzung einer vertraglichen Hauptleistungspflicht der Veranstalterin beruhen sowie für schuldhaft verursachte Personenschäden (Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit eines Teilnehmers). Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen erstrecken sich auch auf die persönliche Schadenersatzhaftung der Angestellten, Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Dritter, derer sich die Veranstalterin im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung bedient bzw. mit denen Sie zu diesem Zweck vertraglich verbunden ist.

      (4) Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr und Risiko. Die Veranstalterin übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Risiken der Teilnehmer*innen im Zusammenhang mit der Teilnahme an Veranstaltungen. Es obliegt dem/der Teilnehmer*in, seinen Gesundheitszustand vorher zu überprüfen. Für Verletzungen, die durch andere Teilnehmer oder außenstehende Dritte verursacht werden, haftet die Veranstalterin nicht.

      (5) Für die aufbewahrten Gegenstände aller Teilnehmer durch Dritte haftet die Veranstalterin nicht. Die Haftung der Veranstalterin aufgrund groben Auswahlverschuldens bleibt davon unberührt.

      (6) Die Vergütung medizinischer Dienstleistungen an seiner/ihrer Person ist vom Teilnehmer selbst zu tragen. Die Veranstalterin stellt keine Versicherungsdeckung für medizinische Versorgung. Es liegt in der Verantwortung der Teilnehmer*innen eine ausreichende Versicherungsdeckung für die medizinische Versorgung zu unterhalten. Unbeschadet der vorstehenden Fälle einer Schadenersatzhaftung der Veranstalterin wird jede Haftung der Veranstalterin für medizinische Behandlungskosten ausgeschlossen, einschließlich der damit zusammenhängenden Kosten bspw. für Transport und/oder Betreuung.

      § 6 Datenerhebung und Verwertung

      Zum Zwecke der ordnungsgemäßen Durchführung der Veranstaltungen erhebt die Veranstalterin entsprechende personenbezogene Daten. Der Umgang mit diesen Daten ist in den Datenschutzerklärungen der Veranstalterin geregelt: Datenschutz Webseite und Datenschutz Veranstaltung

      § 7 Zeitmessung

      Die Zeitmessung erfolgt ausschließlich über einen speziellen Chip. Der Chip wurde vor Ausgabe an alle Teilnehmer*innen auf seine/ihre Funktionsfähigkeit überprüft. Eine Gewährleistung und/oder Haftung der Veranstalterin wegen der Mangelhaftigkeit des Chips, die nach Ausgabe auftritt, ist ausgeschlossen. Die Startnummer muss an der Vorderseite des Körpers getragen werden. Bei unsachgemäßer Anbringung erfolgt unter Umständen keine Zeitmessung.

      § 8 Änderungen der Geschäftsbedingungen

      Für Änderungen von Leistungen, andere Anpassungen oder für die Umsetzung rechtlicher Pflichten behalten wir uns vor, diese AGB jederzeit mit Wirksamkeit auch innerhalb der bestehenden Vertragsverhältnisse zu ändern. Über derartige Änderungen werden wir Sie als registrierten Nutzer mindestens 6 Wochen vor dem geplanten Inkrafttreten der Änderungen in Kenntnis setzen. Sofern Sie nicht innerhalb von 6 Wochen ab Zugang der Mitteilung widersprechen und die Inanspruchnahme der Dienste auch nach Ablauf der Widerspruchsfrist fortsetzen, gelten die Änderungen ab Fristablauf als wirksam vereinbart. In der Änderungsmitteilung werden wir Sie auf ihr Widerspruchsrecht und auf die Folgen eines Widerspruchs hinweisen. Im Falle des Widerspruchs steht uns das Recht zu, das Vertragsverhältnis mit Ihnen zum geplanten Inkrafttreten der Änderungen zu beenden.

      § 9 Schlussbestimmungen

      (1) Sachpreise werden im Rahmen der Siegerehrung verschenkt und sind vom Umtausch ausgeschlossen.

      (2) Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Vertragsteile sind verpflichtend, anstelle der ganz oder teilweise unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung eine solche wirksame oder durchführbare Bestimmung zu treffen, die dem mit der ganz oder teilweise unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung erstrebten Ziel und Zweck in zulässiger Weise am nächsten kommt. Überschriften haben rein erläuternde Funktion und sind unverbindlich.

      (3) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist – soweit zulässig – Mönchengladbach. Soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen, ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar.


      Stand: 20.11.2023